Unsere Abgeordneten verstoßen Tag- täglich gegen das Grundgesetz!

Nachfolgend können Sie sehen und hören, daß unsere Volkvertreter über Dinge abstimmen, über die sie keine Ahnung haben. Unser Grundgesetz besagt:  Art 38. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Warum stimmen unsere Abgeordneten über etwas ab, wenn sie keine Ahnung haben. Das ist ein gutes Beispiel, daß  sie doch anscheinend an Aufträge und Weisungen ihrer Partei gebunden sind. Wenn ich keine Hintergrundinformationen habe, kann ich doch nicht abstimmen!!!

Video: Denn sie wissen nicht was sie tun!

 

Wussten unsere Politiker, die ja für uns abstimmen „durften“, eigentlich über den Inhalt der EU- Verfassung Bescheid?

!!!!!!!! NEIN !!!!!!

Auch als

Anlässlich der Abstimmung unserer Volksvertreter im Bundestag über die EU-Verfassung brachte PANORAMA am 12. Mai 2005 einen passenden Bericht.

PANORAMA Nr. 253 v. 12.05.2005

Abstimmung der Ahnungslosen – Die EU-Verfassung im Bundestag

Anmoderation Anja Reschke:
 
Wie gut, dass wir keine Franzosen oder Niederländer sind. Sonst müssten wir uns jetzt in fünfhundert Seiten, 448 Artikel und 36 Zusatzprotokolle einarbeiten. Aber hier in Deutschland stimmt nicht das Volk, sondern das Parlament über die neue EU-Verfassung ab. Praktisch, sparen wir uns auch gleich teure Aufklärungskampagnen. Unsere Aufgabe als Bürger ist simpel, wir sollen Europa einfach gut finden und uns sonst möglichst nicht einmischen. Da uns ja der Blick auf das Große und Ganze fehlt, wie Politiker immer wieder beteuern, sollen wir uns nur auf unsere gewählten Volksvertreter verlassen. Und dass die 601 deutschen Abgeordneten heute Morgen nach bestem Gewissen und vor allem aber Wissen abgestimmt haben, versteht sich ja von selbst – oder? Ein kleiner Test im Bundestag von Tamara Anthony, Gesine Enwald und Eilika Meinert lässt allerdings Zweifel aufkommen.

Berlin heute Morgen. Die wackeren Volksvertreter eilen ihrer ureigensten Aufgabe entgegen. Vom höchsten Rang ist die Mission, schließlich gilt es die Hand zu heben für die Verfassung der EU. Ein Vertragswerk, das im Prinzip über dem Grundgesetz steht.

Entsprechend ist der Bundespolitiker im Bilde, hat sich in den letzten Tagen in Fraktionen und Ausschüssen noch mal auf die Höhe der Information gepuscht. Er wird dieses Werk kennen. Zum Beispiel sollte er wissen: Was schreibt die Verfassung fest in punkto demokratische Rechte des ganz normalen Menschen.
 
Erste Frage - ganz leicht. Zunächst FDP-Außenexperte Gerhard.
 
Frage: „Gibt es auf EU-Ebene die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren?“

Richtige Antwort heißt: Ja, mit einer Million Unterschriften.

Antworten jeweils im Orginal-Ton:

Wolfgang Gerhardt (FDP-Außenexperte):
„Soweit ich weiß, nein.“

Friedbert Pflüger (CDU-Außenexperte):
„Auf EU-Ebene glaube ich nicht.“

Horst Schild (SPD, MdB):
„Nein“

Ernst-Reinhard Beck (CDU, MdB):
„Nein, das ist nicht der Fall.“ „Das ist nicht vorgesehen.“

Joachim Hörster (CDU-Außenexperte):
„Die Verfassung regelt nicht das Bürgerbegehren, das alleine nationalstaatliches Recht ist.“

Noch mal zur Erinnerung: Die richtige Antwort heißt: JA.

Bürgerbegehren sind möglich, verbrieft in der Verfassung und sogar nachzulesen in kleinen Broschüren fürs Volk. Die Politiker kurz vor der Abstimmung, nach besten Wissen und Gewissen greifen sie nach den Stimmkarten. Ihr Gewissen mag rein sein, ihr Wissen ist nicht unbedingt das Beste.

Nächste Frage: „Auf welchen Politikfeldern zum Beispiel hat laut Verfassung dieser illustre Bundestag nichts mehr zu melden, wo ist allein die EU zuständig?“

Antworten im Orginal-Ton:

Marga Elser (SPD, MdB):       
„Ja, das ist die europäische Verteidigungspolitik.“

Verteidigungspolitik? Völlig falsch. Richtig ist: Zoll-Union und Wettbewerb im Binnenmarkt und Eurowährungspolitik.

Marga Elser (SPD, MdB):
„Allein die EU“

Auch noch gemeinsame Handelspolitik oder Erhalt der Meeres-Ressourcen - fünf Bereiche.
PANORAMA: „Schwierig, ne?“

Hans-Christian Ströbele (Grüne, MdB):
„Das kann ich Ihnen auch auswendig nicht sagen. Das sind sehr viele.“

Ortwin Runde (SPD, MdB):
„Mir, ehrlich gesagt, keine richtig bekannt als ausschließliche Kompetenz.“

PANORAMA: „Fallen Ihnen da zwei ein?“

Petra Pau (PDS, MdB):
„Kann ich Ihnen jetzt so ganz konkret nicht beantworten.“

Silke Stokar (Grüne, MdB):
„Allein die EU, hm.....Außen.... ich passe.“

Wissenslücken in dem sonst so wichtigen Kompetenzgerangel zwischen EU und Nationalität. Spätestens jetzt wissen wir, Abgeordnete brillieren vielleicht im Sport oder Verkehrsausschuss, aber in Sachen Verfassung folgen sie weitgehend blind der Fraktionslinie. Und da war doch noch der Knackpunkt der Verfassung, um den mehr als ein Jahr gestritten wurde. Es ging um die sogenannte qualifizierte Mehrheit und deren Stimmgewichtung. Welche Mehrheiten braucht es in der Regel, um im fernen Brüssel ein Gesetz zu verabschieden?

Es steht heute in den Zeitungen: 55% der Mitgliedsstaaten mit mindestens 65% der EU- Bevölkerung sind nötig, um im Ministerrat ein Gesetz zu verabschieden.

Marga Elser (SPD, MdB):
„Oh (lacht), in Zahlen und Prozenten habe ich mir das noch gar nicht überlegt.“

Silke Stokar (Grüne, MdB):
„Kann ich Ihnen nicht sagen.“

Cornelia Pieper (FDP, MdB):
„Ach, jetzt werden Sie aber sehr detailliert zum frühen Morgen (lacht).“

Friedbert Pflüger (CDU-Außenexperte):
„Das weiß ich nicht, das muss ich im Einzelnen nachschauen.“

Petra Pau:
„Oh, da passe ich jetzt.“

Endlich ist es soweit. Begierig stürzt sich das Stimmvieh auf die Urnen. Namentliche Abstimmung, blaue Karte: ein klares Ja für die Verfassung. Es ist vollbracht, die Arbeit ist getan, bleibt Zeit für eine Frage, nachzulesen im Artikel 8 der Verfassung: „Wie viel Sterne sind denn auf der EU-Flagge?“

Wolfgang Thierse (SPD, MdB):
„Gott, hab’ ich noch nie gezählt, ich hoffe, es sind dann 25, so viel wie Mitgliedsstaaten.“

Wolfgang Gerhardt (FDP-Außenexperte):
„Oh, das kann ich Ihnen nicht sagen.“

Wolfgang Clement (Wirtschaftsminister):
„Da zählen Sie selbst mal nach.“

Ortwin Runde (SPD, MdB):
„(Lacht) – hoffentlich bald 25 und mehr.“

Hans-Christian Ströbele (Grüne, MdB):
„Das kann ich Ihnen nicht sagen, wahrscheinlich sind’s 25, aber ich bin nicht ganz sicher.“

Rüdiger Veit (SPD, MdB):
„Da muss ich einen Augenblick nachdenken. Sie bleiben auch unverändert - (überlegt): vierzehn.“

Petra Pau (PDS, MdB):
„Sie ist nicht erweitert worden, d.h. sie hat so viel Sterne wie Mitgliedsstaaten vor der Erweiterung im vergangenen Jahr.“

PANORAMA: „Das sind?“

Petra Pau (PDS, MdB):
„Blamieren Sie mich jetzt nicht (lacht).“

Martin Dörmann (SPD, MdB):
„Es müßten 16, nee, 15 sein. Hm, ja, nicht? Habe ich daneben getippt? (Lacht)“

Klaas Hübner (SPD, MdB):
„Das sind ja unglaubliche Fragen hier (lacht). Hm, 25? 26? Sagen Sie mal.“

Renate Künast (Grüne, MdB):
„12 oder 15. Auf alle Fälle nicht die Zahl, die wir jetzt an Mitgliedsstaaten sind und sein werden.“
 
Wenigstens eine, die es fast gewusst hatte. Es sind 12, das war schon immer so und wird sich auch nie ändern. Die jeweilige Parteiführung gibt den Weg „mit JA abstimmen“ vor und die Parteisoldaten fügen sich, ohne Ihrem Gewissen zu folgen.

Was die damals beschlossen hatten, war also nicht allen Abgeordneten klar. Ich möchte sagen, dass es von diesen Abgeordneten keinem klar war, welcher Tragweite er zustimmte.
 
Umso klarer war allerdings das Ergebnis: 569 stimmten für die Verfassung, die sie wohl kaum gelesen hatten. Das sind satte 95 %.