Spendenskandale und Schwarzgeldaffähren
Denn sie wissen nie was sie tun
!!!!!!!den Bürgern verheimlichte Gutachten!!!!!!!!
Arbeitsmoral und Überbezahlung unserer Abgeordneten
CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne haben ähnliche Abwesenheitsquoten von Abgeordneten bei den namentlichen Abstimmungen dieser Legislaturperiode. Statistisch auffällig ist die Linke, bei der im Durchschnitt mehr als doppelt so viele MdBs fehlen wie bei der Union. Interessant sind auch einzelne Abgeordnete, die häufig fehlen, darunter auch prominente Politiker, die ehemals wichtige Funktionen innehatten.
Das ist wieder einmal typisch und kein Einzelfall, daß unsere Abgeordneten lieber ihrer Zweit- oder Drittbeschäftigung nachgehen, obwohl sie nicht fürstlich, sondern königlich von uns Steuerzahlern versorgt werden. Ihre Hauptaufgabe, wofür sie auch ihre Diäten und weitere Vergünstigungen erhalten, ist die Vertretung des Volkes von dem sie auch gewählt wurden. Wenn ein Arbeiter oder Angestellter so eine Arbeitsmoral an den Tag legt, wie es bei ca. 70% unserer Volksvertreter vorkommt, wäre er ständig auf Arbeitssuche oder schon in Hartz IV.
Die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten ist nicht einfach zu durchschauen. Denn neben der regulären Entschädigung gönnen sich die Volksvertreter eine Reihe versteckter Nebenleistungen, die den Wert des eigentlichen Politikersalärs noch übertreffen können. Abgeordnete sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Um dieses finanziell unabhängig von der persönlichen Lebenssituation ausführen zu können, erhalten Bundestagsabgeordnete eine zu versteuernde Diät pro Monat. Neu ist das Verfahren, dass seit 2016 die Entschädigung zur Mitte des Jahres automatisch steigt. Die Abgeordneten hatten 2014 beschlossen, ihre Einkünfte an den sogenannten Nominallohnindex zu koppeln, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Beschäftigten. Damit entgehen sie der öffentlich, strittigen Debatte, die regelmäßig mit der Erhöhung der Diäten verbunden war.
Diät in Höhe von 9.780 Euro pro Monat (zu versteuern)
Was viele nicht wissen: Dutzende Abgeordnete erhalten neben den Diäten noch großzügige Extra-Zahlungen für ihre Fraktionsposten – im vergangenen Jahr insgesamt 3,6 Mio. Euro. Doch die Zulagen sind rechtlich fragwürdig und in den meisten Fällen wohl verfassungswidrig.
Kostenpauschale in Höhe von 4.340 Euro pro Monat
Büroausstattung in Höhe von ??????? Euro pro Monat in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräte und Möblierung
Reisekosten alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn kostenfrei nutzen, die Netzkarte der Bahn auch darf auch für Privatreisen genutzt werden. Dadurch können die Abgeordneten kostenlos per Bahn in den Urlaub reisen - die Kosten trägt der Steuerzahler. Im Raum Berlin steht ihnen zusätzlich die Dienstwagenflotte des Bundestags jederzeit zur Verfügung. Außerdem werden die Kosten für Inlandsflüge erstattet
Sachleistungskonto hierzu stehen jedem Abgeordneten 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung
Mitarbeiterpauschale hierfür wird ihm derzeit rund 21.425 Euro monatlich bereitgestellt
Übergangsgeld bis zu 176.040 Euro
Versorgung Bundestagsabgeordnete zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung. Nach 27 Jahren erhält er/sie ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit knapp 6.602 Euro pro Monat. Auf diese Weise erreichen Abgeordnete bereits nach einem halben "Arbeitsleben" den maximalen Pensionsanspruch. Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen.
Besser wäre es jedoch, wenn nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Abgeordneten selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu wäre ein umfassender Systemwechsel erforderlich, da die Volksvertreter eigene Beiträge in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk, eine private Rentenversicherung oder in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssten. Mehr Transparenz sofort und mittelfristig weniger Kosten für die Steuerzahler wären das erfreuliche Ergebnis. Zudem hält es der BdSt für erforderlich, auch die steuerfreie Kostenpauschale zu reformieren. Genauso wie Arbeitnehmer, sollten Bundestagsabgeordnete ihre Aufwendungen einzeln belegen müssen.
Überbrückungsgeld (Sterbegeld) Früher diente das Überbrückungsgeld auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten (Bürgern) aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um sage und schreibe 1.050 € gekürzt worden. Von ehemals 11.000 € auf nun nur noch
9780,28 €.
Bei dieser königlichen Alimentierung unserer Volksvertreter, wäre es auch gegenüber dem Steuerzahler rechtens und legitim, einen monatlichen, transparenten *Nachweis seiner Leistungen als Volksvertreter zu erbringen.
*Nachweis: über Anwesenheit, Tagesberichte (Ablauf des Tages), Begründung für Dienstreisen usw….usw…